BKF-Ausbildung
die nächsten Termine
Modul 1
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Modul 3
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Modul 4
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Modul 5
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Modulübersicht
Modul 1: Eco-Training
Inhalt für 7 Stunden
- Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren
- Eco - Fahrphilosophie, Praktisches Fahren
- Technik zur Unterstützung wirtschaftlichen Fahrens
- Analyse der Fahrwiderstände
- Notwendigkeit von Abgasnachbehandlungssystemen
- Alternative Kraftstoffe
Modul 2: (Sozial) Vorschriften für den Güterverkehr
Inhalt für 7 Stunden
- Allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr
- Die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften wie Tageslenkzeit, Lenkzeitunterbrechungen, Tagesruhezeit und Kontrollgeräte
- Auffrischung von Verkehrsregeln sowie neue Vorschriften, wie Handy-Benutzung, Mautausweichverkehr, Personen im Laderaum und neue Verkehrszeichen
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Inhalt für 7 Stunden
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
- Kenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweisen der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Kraftübertragung, Kurvenfahren, Bremsmethoden
Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Inhalt für 7 Stunden
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterverkehrs und der Marktordnung
- Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
- Kommunikationspartner des Fahrers
- Unterschiedliche Rollen des Fahrers
- Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
Modul 5: Ladungssicherung
Inhalt für 7 Stunden
- Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
- Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und des Fahrbahnprofils
- Berechnung der Nutzlast und des Nutzvolumens
- Richtige Verteilung der Ladung
- Auswirkung der Überladung auf die Achse
- Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt
- Arten von Verpackungen und Lastträgern
- Feststell- und Verzurrtechniken
- Richtige Verwendung der Zurrgurte
BKF-Grundqualifikation
Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG
Innerhalb der Europäischen Union dürfen ab dem 10. September 2009 nur noch jene Kraftfahrer/-innen (Neueinsteiger/-innen) im Güterverkehr beschäftigt werden, welche zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation und alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen können. Diese Pflichtschulungen betreffen alle Kraftfahrer/-innen, die Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C oder CE gewerblich nutzen.
Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG - Neueinsteiger/-innen
Diese beschleunigte Grundqualifikation, die den Vorbesitz der Fahrerlaubnis nicht voraussetzt, wird durch die Teilnahme am Unterricht von 140 Stunden zu je 60 Minuten und die erfolgreiche Ablegung einer 90 Minuten dauernden theoretischen Prüfung bei der IHK erworben.
Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG - Umsteiger/-innen
Diese Form der beschleunigten Grundqualifikation richtet sich an jene Kraftfahrer/-innen im Personenverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Güterverkehr ausweiten oder auch ändern wollen und bereits eine Grundqualifikation erworben haben. Diese beschleunigte Grundqualifikation wird durch die Teilnahme am Unterricht von 47 Stunden zu je 60 Minuten sowie die erfolgreiche Ablegung einer 45 Minuten dauernden theoretischen Prüfung bei der IHK erworben.
Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG - Quereinsteiger/-innen
Fahrer/-innen, die bereits Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsverordnungen für den Güterkraftverkehr (GBZugV) besitzen (z.B. Speditionskaufmann/-frau), können die beschleunigte Grundqualifikation durch die Teilnahme am Unterricht von 142 Stunden zu je 60 Minuten und die erfolgreiche Ablegung einer 60 Minuten dauernden theoretischen Prüfung bei der IHK erwerben.
Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG - Weiterbildung
Alle Kraftfahrer/-innen, die vor dem 10. September 2009 ihren Führerschein der Klasse C1, C1E, C und CE erworben haben, müssen bis zum 10. September 2014 (bzw. bei Anpassung der Gültigkeitsdauer ihres Führerscheins bis zum 10. September 2016) ihre Teilnahme an einer 35 Stunden umfassenden Weiterbildung nachweisen. Die Teilnahme kann entweder alle 5 Jahre erfolgen oder aber jährlich über eine Unterrichtsdauer von 7 Stunden.