|
Mofa Ab 15 Jahren mit dem Roller oder Mofa (50ccm, 25 km/h) motorisiert unterwegs. Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis, eine praktische Prüfung brauchst du nicht. |
|
|
|
|
|
Klasse AM Der Schein für den bekannten Roller mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h kann ab 16 Jahren gemacht werden. |
|
|
|
|
|
Klasse A1 Der Motorradführerschein ab 16 Jahren. Er gilt für Maschinen mit 125ccm ohne Geschwindigkeitsdrossel. Durch eine Aufstiegsprüfung kann ab 18 Jahren die Erlaubnis zum Führen von A2-Klasse Motorrädern erworben werden. |
|
|
|
|
|
Klasse A2 Ab 18 Jahre, der Führerschein für Motorräder bis 48 PS. Nach 2 Jahren Fahrerfahrung besteht nach einer Aufstiegsprüfung die Möglichkeit zum Führen von großen Motorrädern. |
|
|
|
|
|
Klasse A Ab 20 Jahre mit Aufstiegsprüfung oder direkt ab 24 Jahre. Gültig für alle Motorräder. |
|
|
|
|
|
Klasse B196 Fahrspaß ohne Prüfungsstress! |
|
|
|
|
|
Klasse B17 Der PKW-Führerschein ab 17 Jahren. Gefahren werden darf nur mit Begleitperson. Zum 18. Geburtstag wechselt die Fahrerlaubnis automatisch in die Klasse B.
Klasse B Der bekannte Autoführerschein ab 18 zum Fahren ohne Begleitperson. |
|
|
|
|
| Klasse B Automatik Fahrzeuge der Klasse B mit automatisiertem Getriebe |
|
|
|
|
|
Klasse B96 Berechtigt zum Ziehen von Anhängern (zulässiges Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger zwischen 3500 kg und 4250 kg). Keine Prüfung. |
|
|
|
|
|
Klasse BE Gültig für eine Gesamtmasse über 4250 kg. |
|
|
|
|
|
Klasse C1/C1E Für die "kleinen" LKW zwischen 3,5t und 7,5t zul. Gesamtmasse. Ab 18 Jahre |
|
|
|
|
|
Klasse C/CE für alle LKW ab 3,5t - ab 18 Jahre, ab 21 Jahre für Berufskraftfahrer |
|
|
|
|
|
Klasse L Flurförderzeuge (Stapler, Futtermischmaschinen) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen jeweils bis 25 km/h, auch mit Anhänger |
|
|
|
|
|
Klasse T Zugmaschinen, für Land- und Forstwirtschaft bis max. 40 km/h für 16 bis 17 jährige...
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 40 km/h für die Land- und Forstwirtschaft. |